Welche Vorteile bietet die Mitgliedschaft für Künstler?
1. Ausstellungen:
Regelmäßige Gemeinschaftsausstellungen in den Räumen verschiedener Kooperationspartner oder / und auch
Einzelausstellungen im Vereinshaus des artforums.
Die Möglichkeit, eigene Kunstwerke einem Publikum vorzustellen und zum Kauf anzubieten.
2. Unterstützung:
bei der Organisation der Ausstellung wie z.B.
dem Erstellen und Drucken der Einladung
dem Verschicken der Einladungen per E-Mail und Post,
Bewerbung der Vernissage und Ausstellung
in den Veranstaltungskalendern der Print-Medien
auf unserer Homepage und Facebook-Seite,
Hochladen der Veranstaltungshinweise in Online-Veranstaltungskalendern
und sonstige Hilfestellungen nach Vereinbarung.
durch unsere Sponsoren und Förderer:
Alle Vernissagen werden durch kostenlose Getränke der Firma Bever World unterstützt, für deren Nutzung bei Einzelausstellungen nur eine kleine Pauschale in die Vereinskasse zu zahlen ist.
Moderate Mitgliedsbeiträge und Kosten für Vernissagen und Ausstellungen
- durch die finanzielle Unterstützung für den Erhalt des Vereinshauses
- durch Unterstützung mit Sachleistungen
3. Präsentation:
Präsentation des Künstlers und seiner Werke auf der Homepage des artforums.
Werbung für Veranstaltungen auf der Homepage und der Facebookseite des artforums.
Aufnahme des Künstlers mit einem kleinen Ausschnitt seiner Werke in der Präsentationsmappe des Kunstvereins zur Akquise von Sponsoren und neuer Auftritte außer Haus.
Unterstützung bei der Erstellung eigener Präsentationsmappen und gerahmter Künstlerprofile
4. Austausch und Zusammenarbeit mit anderen Künstlern:
Inspirationen und Erfahrungsaustausch
Toleranz gegenüber anders arbeitenden Kollegen
Fahrgemeinschaften, gegenseitige Hilfe bei Transporten und Aufhängen/-stellen der Exponate
5. Erfahrungen für eigene Ausstellungen sammeln
Vor allem durch Einzelausstellungen im Vereinshaus kann das Mitglied lernen und üben,
auch selbständig außerhalb des Vereins eigene Ausstellungen zu organisieren.
Wie kann ich Mitglied des artforum Salzburg werden?
Sie können unseren Obmann Herrn Ernst Flatscher telefonisch unter: +43 (0)650 51 03 620 oder
die Stellvertretung unseres Obmanns Frau Mag. Nanna Peter unter: +43 (0)650 56 75 670 erreichen.
eine E-Mail an den Kunstverein artforum Salzburg schreiben: info@artforumsalzburg.at oder
beim Künstler-Treff jeden 1. Mittwoch des Monats um 19 Uhr im Gasthaus Kohlpeter vorbeikommen.
Eine vorherige telefonische Anmeldung wäre vorteilhaft, weil manchmal der Termin verschoben wird
oder auch bei manchen Treffen organisatorische Vorbereitungen für die nächste Ausstellung besprochen werden
und für ein entsprechendes Kennenlernen evtl. zu wenig oder keine Zeit bliebe.
Was geschieht, wenn ich den Jahresbeitrag nicht zahlen kann?
Wurde keine Stundungsvereinbarung zwischen Mitglied und Vorstand abgeschlossen, gilt
gemäß Statuten
§ 6.3.: Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist länger als sechs Monate mit der
Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt.
Solange die Zahlung des Jahresbeitrags auf das Konto des Vereins nicht eingegangen ist,
setzen die Rechte des Mitglieds an der Teilnahme von Ausstellungen und sonstigen Leistungen des Vereins aus.
Mit der Zahlung des Beitrags leben diese Rechte mit sofortiger Wirkung wieder auf.
Falls zum Zeitpunkt der verspäteten Zahlung eine Ausstellung bereits in Vorbereitung ist,
kann eine Teilnahme an dieser Ausstellung nicht mehr garantiert werden.
Eine rechtliche Verfolgung und Eintreibung des Mitgliedsbeitrags ist im Normalfall nicht vorgesehen.
6.1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtspersönlichkeit,
durch freiwilligen Austritt und durch Ausschluss.
6.2. Der Austritt kann nur jeweils zum 31.12. eins Jahres erfolgen und
muss dem Vorstand mind. 6 Monate vorher mitgeteilt werden.
6.3. Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung
unter Setzung einer angemessenen Nachfrist länger als sechs Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung er fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge
bleibt hiervon unberührt.
6.4. Der Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein kann vom Vorstand auch wegen grober Verletzung anderer
Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden.
6.5. Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den in Abs. 4 genannten Gründen von der Generalversammlung
Wo und wie häufig finden Mitgliederversammlungen statt?·
Ordentliche Generalversammlung:
Lt. § 9 der Statuten und Vereinsgesetz alle drei Jahre - daher die nächste im Jahr 2019
Künstler-Treff:
Regelmäßig jeden 1. Mittwoch des Monats um 19 Uhr im Gasthaus Kohlpeter, Lieferinger Hauptstraße 23, bei dem nach telefonischer Anmeldung auch am Verein und den Künstlern Interessierte
herzlich willkommen sind.
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Welcher Beitrag ist außerdem von mir als Mitglied erwünscht?
Jedes Mitglied sollte seinen individuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten nach am gemeinsamen Vereinsleben teilnehmen. D.h.
möglichst an den Mitgliederversammlungen teilnehmen.
Bei Verhinderung die Teilnahme absagen.
Bei gemeinsamen Ausstellungen und Events aktiv mitarbeiten.
Andere Mitglieder bei ihren Ausstellungen unterstützen.
Mitteilungen beachten und Unterlagen zeitgerecht liefern, die für die Anfertigung ihrer eigenen Werbemittel wie ihrer Seite der Homepage, Namens/Preiszettel bei Ausstellungen, Infomappen
etc. durch Helfer des Vereins benötigt werden.
Gerne gesehen sind das Einbringen eigener Ideen und Anregungen für Ausstellungsmöglichkeiten, Sponsoren, Rahmenprogramm für Ausstellungen etc. aber auch für gemeinsame Unternehmungen wie
Ausstellungsbesuche etc. .
Wer entscheidet über die Teilnahme an einer Ausstellung?
Grundsätzlich kann jedes Mitglied ausstellen, das seine Kunstwerke einem Publikum außerhalb seiner vier Wände zeigen möchte.
Jedes Mitglied hat die Möglichkeit sich bis 15. November für das folgende Jahr in den Belegungsplan für allmonatliche Einzelausstellungen im Vereinshaus einzutragen.
Statt einer Einzelausstellung hat jedes Mitglied auch die Möglichkeit sich einen weiteren Aussteller für eine Ausstellung im Vereinshaus zu suchen.
Eine Entscheidung durch den Vorstand findet nur statt, wenn es sich um begrenzte Teilnehmerplätze bei Ausstellungen außer Haus handelt und sich mehr Mitglieder zeitgerecht angemeldet haben als
Plätze vorhanden sind.
Dies war bisher erst einmal nötig.
Über die Möglichkeit der Teilnahme an Gemeinschaftsausstellungen bei Kooperationspartnern wird rechtzeitig beim Künstler-Treff und per E-Mail informiert.
Bis zur genannten "Dead-Line" für die Anmeldung zur jeweiligen Ausstellung muss eine schriftliche Zusage des Mitglieds vorliegen.
Danach kann eine Berücksichtigung des Wunsches nach Teilnahme aus organisatorischen Gründen nicht mehr garantiert werden.
Welche Ziele verfolgt der Kunstverein artforum Salzburg?
Der Kunstverein artforum Salzburg möchte allen Interessierten die Möglichkeit erschließen, Kunst zu machen und zu präsentieren.
Außerdem möchten wir oftmals isolierten Einzelkämpfern die Möglichkeit geben sich mit Gleichgesinnten auszutauschen.
Wir wollen bildende Kunst – Gemälde, Skulpturen, Fotokunst etc. – einem breiten Publikum zugänglich machen und Hemmschwellen gegenüber dem Besuch von vermeintlich „elitären“ Präsentationen dieser
Kunst abbauen. Weitere Ziele: >Klick<
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